Unternehemergesellschaft (UG)

Merkmale und Erklärungen

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) oder einfach UG, ist eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie wurde in Deutschland als kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH eingeführt und wird oft auch als "Mini-GmbH" bezeichnet. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur UG:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person. Sie ist somit eine eigenständige Rechtsperson mit eigenen Rechten und Pflichten.
  • Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften, sondern nur mit ihren Einlagen.
  • Kapital: Für die Gründung einer UG reicht ein Stammkapital von mindestens 1 Euro. Dies ist einer der Hauptunterschiede zur klassischen GmbH, die ein Mindestkapital von 25.000 Euro erfordert.
  • Gründung: Die Gründung erfolgt durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Die UG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
  • Firma: Der Name der Gesellschaft muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen, um die Haftungsbeschränkung deutlich zu machen.
  • Buchführung und Jahresabschluss: Die UG ist zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Anforderungen entsprechen denen einer GmbH.

Vorteile

  • Geringes Stammkapital: Die Gründung ist mit einem sehr niedrigen Stammkapital möglich, was die UG besonders für Start-ups und kleine Unternehmen attraktiv macht.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das private Vermögen der Gesellschafter schützt.
  • Einfache Gründung: Die Gründung ist im Vergleich zur GmbH weniger kapitalintensiv und daher einfacher und schneller zu realisieren.

Nachteile

  • Gewinnthesaurierungspflicht: Die UG muss 25% des Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht und in eine GmbH umgewandelt werden kann.
  • Wahrnehmung im Geschäftsverkehr: Aufgrund des geringen Stammkapitals kann die UG bei Geschäftspartnern und Kreditgebern weniger Vertrauen genießen als eine GmbH.
  • Buchführungspflichten: Trotz des geringen Startkapitals muss die UG die gleichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten erfüllen wie eine GmbH, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

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