Aktiengesellschaft (AG)

Merkmale und Erklärungen

 

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die vor allem bei größeren und international tätigen Unternehmen verbreitet ist. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur AG:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, das heißt, sie hat eigene Rechte und Pflichten, getrennt von den Aktionären.
  • Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz nur mit dem eingesetzten Kapital haften und nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Kapital: Für die Gründung einer AG ist ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital wird in Aktien zerlegt, die Anteile am Unternehmen repräsentieren.
  • Gründung: Eine AG wird durch mindestens eine Person gegründet. Der Gründungsprozess umfasst die Erstellung einer Satzung, die notariell beurkundet werden muss, sowie die Eintragung ins Handelsregister.
  • Aktionäre: Die Eigentümer einer AG werden Aktionäre genannt. Diese können natürliche Personen oder andere juristische Personen sein. Die Aktien können an der Börse gehandelt werden, was die Beschaffung von Kapital erleichtert.
  • Organe: Eine AG hat drei wesentliche Organe:
    • Vorstand: Der Vorstand leitet die Geschäfte der AG und vertritt das Unternehmen nach außen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
    • Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt.
    • Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist das zentrale Organ der Aktionäre, in dem grundlegende Entscheidungen getroffen werden, wie z.B. die Wahl des Aufsichtsrats und die Ausschüttung von Dividenden.

Vorteile

  • Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Aktien kann eine AG leicht Kapital beschaffen, was insbesondere für große Investitionen vorteilhaft ist.
  • Haftungsbeschränkung: Die Aktionäre haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, was das private Vermögen schützt.
  • Börsenfähigkeit: Aktien einer AG können an der Börse gehandelt werden, was Liquidität für die Aktionäre schafft und den Zugang zu zusätzlichem Kapital erleichtert.

Nachteile

  • Kapitalanforderung: Die Mindestkapitaleinlage von 50.000 Euro ist hoch und kann eine Hürde darstellen.
  • Komplexität: Die Gründung und Verwaltung einer AG sind komplex und mit hohen formalen Anforderungen und Kosten verbunden.
  • Transparenzpflicht: Eine AG muss umfangreiche Berichtspflichten erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und anderer wichtiger Informationen.

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