Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Merkmale und Erklärungen

Die Partnergesellschaft (PartG) ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler, die in Deutschland tätig sind. Sie bietet Freiberuflern die Möglichkeit, sich zur gemeinsamen Berufsausübung zu einer Partnerschaft zusammenzuschließen. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur Partnergesellschaft:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft, die speziell für Freiberufler geschaffen wurde. Sie ist keine juristische Person, hat jedoch eine eigene Rechtsfähigkeit.
  • Freiberufler: Diese Rechtsform ist ausschließlich für Freiberufler vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure.
  • Partnerschaftsvertrag: Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines Partnerschaftsvertrags, der schriftlich fixiert und beim Partnerschaftsregister eingetragen werden muss.
  • Name: Der Name der Gesellschaft muss den Zusatz "Partnerschaft" oder "und Partner" sowie die Berufsbezeichnung der Partner enthalten, z.B. "Müller und Partner, Steuerberater".
  • Haftung: Die Partner haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Allerdings kann die Haftung für berufliche Fehler auf den handelnden Partner beschränkt werden, wenn die Gesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) haftungsbeschränkt ist (PartGmbB).

Vorteile

  • Geeignet für Freiberufler: Die PartG ist speziell für Freiberufler konzipiert und berücksichtigt die Besonderheiten freiberuflicher Tätigkeiten.
  • Flexible Organisation: Die interne Organisation und die Verteilung der Gewinne und Verluste können flexibel im Partnerschaftsvertrag geregelt werden.
  • Berufliche Zusammenarbeit: Die PartG ermöglicht es Freiberuflern, gemeinsam zu arbeiten und Synergieeffekte zu nutzen, ohne ihre Unabhängigkeit vollständig aufzugeben.
  • Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler: Bei der PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) kann die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden.

Nachteile

  • Haftung: Ohne den Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" haften die Partner grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.
  • Eingeschränkte Nutzung: Die Rechtsform ist ausschließlich für Freiberufler vorgesehen und nicht für gewerbliche Unternehmen geeignet.
  • Eintragung und Verwaltung: Die Gründung und Verwaltung erfordert die Eintragung ins Partnerschaftsregister und die Einhaltung bestimmter Formalitäten.

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