Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Merkmale und Erklärungen

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache und weit verbreitete Rechtsform für kleinere Unternehmen und Projekte, die von mindestens zwei Personen gemeinsam betrieben werden. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur GbR:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die GbR ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
  • Gründung: Die Gründung einer GbR erfolgt formlos durch einen Gesellschaftsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann. Es sind keine besonderen Formalitäten oder Eintragungen ins Handelsregister erforderlich.
  • Gesellschafter: Die Gesellschafter der GbR haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR berechtigt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor.
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Die Gewinne und Verluste der GbR werden zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde.
  • Steuern: Eine GbR ist nicht selbst steuerpflichtig. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert.

Vorteile

  • Einfache Gründung: Die Gründung einer GbR ist unkompliziert und erfordert nur einen Gesellschaftsvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann.
  • Flexibilität: Die GbR bietet große Flexibilität bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und der internen Organisation.
  • Geringe Kosten: Die Gründung und Verwaltung einer GbR sind kostengünstig, da keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist.

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der GbR, unabhängig von seinem Anteil am Unternehmen.
  • Eingeschränkte Kapitalbeschaffung: Die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung sind begrenzt, da keine Anteile oder Aktien verkauft werden können.
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die GbR ist keine eigenständige juristische Person, sondern wird durch ihre Gesellschafter vertreten.

Vergleich mit anderen Rechtsformen

  • Einzelunternehmen: Im Vergleich zum Einzelunternehmen hat die GbR mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam haften und die Geschäftsführung übernehmen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine kaufmännische Personengesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen wird und deren Gesellschafter ebenfalls unbeschränkt haften. Die GbR ist einfacher und flexibler in der Gründung und Verwaltung.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH bietet eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, während in der GbR alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Die Gründung und Verwaltung einer GmbH sind jedoch komplexer und teurer.

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