Kommanditgesellschaft (KG)

Merkmale und Erklärungen

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: einem oder mehreren Komplementären (persönlich haftende Gesellschafter) und einem oder mehreren Kommanditisten (beschränkt haftende Gesellschafter). Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur KG:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die KG ist eine Personengesellschaft, das heißt, sie ist keine eigenständige juristische Person, sondern wird durch ihre Gesellschafter vertreten.
  • Gesellschafter: Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern in einer KG:
    • Komplementäre: Diese Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
    • Kommanditisten: Diese Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, also beschränkt. Ihre Haftung ist auf die Höhe der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlage begrenzt.
  • Kapital: Die Höhe der Einlagen wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe.
  • Gründung: Eine KG wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Die Geschäftsführung und Vertretung der KG obliegt den Komplementären. Kommanditisten sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen, haben aber Kontrollrechte.
  • Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung erfolgt nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln. In der Regel erhalten die Kommanditisten eine Verzinsung ihrer Einlagen, der verbleibende Gewinn wird zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt, was das private Vermögen schützt.
  • Flexibilität: Die KG bietet Flexibilität in der Gestaltung der Einlagen und der Gewinnverteilung.
  • Einfachheit: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Gründung und Verwaltung einer KG einfacher und weniger bürokratisch.

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung der Komplementäre: Die persönliche und unbeschränkte Haftung der Komplementäre kann ein erhebliches Risiko darstellen.
  • Eingeschränkte Mitspracherechte der Kommanditisten: Kommanditisten haben in der Regel keine Entscheidungsbefugnis in der Geschäftsführung, was ihre Einflussmöglichkeiten beschränkt.
  • Abhängigkeit von der Persönlichkeit der Gesellschafter: Die KG ist stark von den persönlich haftenden Gesellschaftern abhängig, was zu Konflikten und Unsicherheiten führen kann.

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