Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Merkmale und Erklärungen

Ein eingetragener Kaufmann (e.K. oder e.Kfm. für männliche Inhaber bzw. e.Kfr. für weibliche Inhaber) ist eine besondere Rechtsform für Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind und daher als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zum eingetragenen Kaufmann:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Ein eingetragener Kaufmann ist eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Der e.K. ist rechtlich keine eigenständige juristische Person, sondern untrennbar mit dem Inhaber verbunden.
  • Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten privaten und betrieblichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  • Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich und gibt dem Unternehmen den Status eines Kaufmanns nach dem HGB. Dies bedeutet, dass der e.K. den Vorschriften des Handelsrechts unterliegt.
  • Firma: Der Name des Unternehmens, die sogenannte Firma, muss den Zusatz "eingetragener Kaufmann" bzw. "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr." enthalten. Die Firma ist der offizielle Name des Unternehmens, unter dem es im Geschäftsverkehr auftritt.
  • Buchführung: Als Kaufmann ist der e.K. zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Der eingetragene Kaufmann führt das Unternehmen und trifft alle Entscheidungen allein. Es gibt keine Trennung zwischen Eigentum und Management.

Vorteile

  • Kaufmannseigenschaft: Durch die Eintragung im Handelsregister erhält der e.K. die Kaufmannseigenschaft, was im Geschäftsverkehr seriöser wirkt und Vertrauen schafft.
  • Volle Kontrolle: Der Inhaber hat die volle Kontrolle über das Unternehmen und kann alle Entscheidungen allein treffen.
  • Unkomplizierte Gründung: Die Gründung eines e.K. ist im Vergleich zu Kapitalgesellschaften weniger komplex und erfordert nur die Eintragung ins Handelsregister.

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.
  • Buchführungspflichten: Der e.K. ist zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
  • Kapitalbeschaffung: Die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung sind begrenzt, da keine Anteile oder Aktien verkauft werden können.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.