Eingetragene Genossenschaft (eG)

Merkmale und Erklärungen

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine besondere Rechtsform, die vor allem zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder dient. Sie ist darauf ausgelegt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu fördern. Hier sind die wichtigsten Merkmale und Erklärungen zur eG:

Definition und Merkmale

  • Rechtsform: Die eG ist eine juristische Person und hat den Status einer Körperschaft. Sie ist im Genossenschaftsregister eingetragen und handelt im eigenen Namen.
  • Zweck: Der Hauptzweck einer Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Dies geschieht durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  • Mitglieder: Eine eG besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen oder andere Gesellschaften sein.
  • Haftung: Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt. Es gibt jedoch Genossenschaften, bei denen die Mitglieder auch persönlich haften können, dies muss aber in der Satzung festgelegt sein.
  • Kapital: Das Kapital der eG besteht aus den Geschäftsanteilen der Mitglieder, die je nach Satzung unterschiedlich hoch sein können. Es gibt kein festes Mindestkapital.
  • Genossenschaftsregister: Die eG muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden, um ihre Rechtsfähigkeit zu erlangen.
  • Organe: Die Genossenschaft hat mehrere Organe, darunter die Generalversammlung (oder Vertreterversammlung), den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Vorteile

  • Mitgliederförderung: Die eG ist darauf ausgelegt, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern, was durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht wird.
  • Demokratische Struktur: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung in der Regel eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung, was eine demokratische Entscheidungsfindung fördert.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf ihre Geschäftsanteile beschränkt, was das Risiko für die Mitglieder begrenzt.
  • Flexibilität: Die eG ist flexibel in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder und die Höhe des Kapitals, was sie besonders für wechselnde Mitgliederzahlen und unterschiedliche Kapitalbedarfe geeignet macht.

Nachteile

  • Komplexe Gründung: Die Gründung einer eG ist komplexer und formalisierter als bei einigen anderen Rechtsformen, da sie die Erstellung einer Satzung und die Eintragung ins Genossenschaftsregister erfordert.
  • Aufwendige Verwaltung: Die Verwaltung einer eG kann aufwendig sein, insbesondere wegen der Pflicht zur Einhaltung genossenschaftlicher Prinzipien und der erforderlichen Organe wie Aufsichtsrat und Vorstand.
  • Kapitalbeschaffung: Die Kapitalbeschaffung kann schwieriger sein als bei Kapitalgesellschaften, da Genossenschaften in der Regel keine Aktien ausgeben.

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